Förderung von Ladestationen für kleine und mittlere Unternehmen

Stand 04/2021

Kundenbindung ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für kleine und mittlere Unternehmen. Mit einer Ladesäule bieten Sie Ihren Kunden einen unverwechselbaren Service. Auch Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen danken, wenn sie während der Arbeitszeit ihr Fahrzeug aufladen können.

  • Förderfähig sind  KMU und kommunale Unternehmen
  • Anträge sind bis Ende 2021 möglich (Windhundrennen)
  • 80% Förderung für Ladepunkte AC bis 22KW (max. 4 TEUR) und DC bis 50KW (max. 16 TEUR) + Anschluss an Niederspannung (max. 10 TEUR) oder Mittelspannung (max. 100 TEUR)
  • Erst Antrag stellen, Bestätigung abwarten, dann investieren

Wer kann die Förderung nutzen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gebietskörperschaften und Unternehmen, die unter die Definition der Kleinstunternehmen sowie der KMU fallen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die technischen Mindestanforderungen richten sich nach der gültigen Fassung der Ladesäulenverordnung. Die Ladepunkte müssen öffentlich zugänglich sein. Förderbeträge reduzieren sich, wenn die Ladepunkte zeitlich eingeschränkt öffentlich zugänglich sind. Die Möglichkeit zum Ad-hoc-Laden und vertragsbasierten Laden sind vorgeschrieben. Wenn der Betreiber den Strom ohne Gegenleistung gewährt, entfällt die Regelung. 

Kommt jede auf dem Markt erhältliche Wallbox in Frage?

Förderfähig sind sowohl AC-Normal- als auch DC-Schnellladepunkte. Für DC-Schnellladepunkte sieht die Förderrichtlinie eine Ladeleistung von über 22 KW bis 50 KW vor.

Wie hoch ist die Förderung?

80 Prozent der Kosten können übernommen werden. Für AC-Normal-Ladepunkte beträgt der maximale Förderbetrag 4.000 Euro. Bei DC-Schnell-Ladepunkten sind 16.000 Euro möglich. Außerdem sind auch Anschlüsse an das Netz förderfähig. Bei einem Anschluss an das Mittelspannungsnetz sieht die Förderrichtlinie einen maximalen Förderbetrag von 100.000 Euro vor.

Wie kann die Förderung beantragt werden?

Nach Klärung, ob die Voraussetzungen vor Ort erfüllt werden, wird zuerst die Förderung beantragt. Anschließend können die Ladepunkte installiert werden. Zum Schluss reichen Sie die Rechnungen ein und erhalten den Zuschuss.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen:

https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/6_Foerderung_Ladeinfrastruktur/2_Errichtung_der_Ladeinfrastruktur/Errichtung_LIS_node.html;jsessionid=594B70B4E8BAF85A517924A30ACE534F.live21323